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Lebensmittel

Von Apfel über Honig bis Ziegenkäse – die Vielfalt der heute auf dem Markt angebotenen Lebensmittel und weltweite Handelswege erfordern eine effiziente Lebensmittelüberwachung, um die Sicherheit der Lebensmittel gewährleisten zu können. Eine Fülle von Rechtsvorschriften des Bundes und der EU soll Verbraucherinnen und Verbraucher von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen vor möglichen Gesundheitsschäden sowie vor Irreführung und Täuschung schützen und den redlichen Handelsbrauch gewährleisten.
Die für die amtliche Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden überprüfen die Betriebe und die von ihnen in den Verkehr gebrachten Produkte stichprobenweise darauf, ob die Rechtsvorschriften in der Kette von der Erzeugung bzw. Herstellung des Lebensmittels bis zum Endverbraucher auch wirklich eingehalten werden.
In diesem Rahmen werden von Lebensmittelkontrolleuren aus dem Warenangebot der Hersteller, Importeure, des Handels, von Märkten, aus Gaststätten und aus Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung Lebensmittelproben (als „amtliche Proben“) entnommen. Die Auswahl der Produkte erfolgt dabei risikoorientiert, wobei z. B. häufig auftretende Probleme („Dauerbrenner“) oder aktuelle Vorkommnisse zu einer intensiveren Überwachung führen.
Das CVUA-RRW prüft als Labor der amtlichen Lebensmittelüberwachung mit einer Vielzahl unterschiedlichster Untersuchungen
- ob von den entnommenen Lebensmittelproben gesundheitliche Gefahren ausgehen (physikalische, mikrobiologische oder chemische Gefahren wie z. B. Glassplitter im Lebensmittel, Salmonellen in Desserts, Schimmelpilzgifte und
- ob Verbraucher ggf. aufgrund der Angebotsform oder Aufmachung der Lebensmittel oder wegen Abweichungen von der erwarteten Zusammensetzung getäuscht werden können (z. B. Schinkenimitate, „Käse“ aus Pflanzenfett, Gentechnik im Müsli, Vanilleeis ohne Vanille, falsche oder fehlende Kennzeichnung).
Zusätzlich zu den Stichproben werden von den Kreisordnungsbehörden Beschwerdeproben von Verbrauchern sowie Verdachts-, Nach- und Verfolgsproben eingesandt.
In den meisten Bereichen gelten als Grundlage der Beurteilung europäische Rechtsvorschriften (z. B. die „EU-Basisverordnung“ VO EG 178/2002). Darüber hinaus gibt es eine Reihe nationaler Regelungen, wobei das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) die Basis bildet. Es werden aber auch Standards herangezogen, die die Verkehrsauffassung und damit Verbrauchererwartung wie die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches widerspiegeln
Dabei befinden sich sowohl die anerkannten Untersuchungsstandards als auch die rechtlichen Bestimmungen in einer dauernden Weiterentwicklung.
Im CVUA-RRW angekommen, wird der Probe ein „Prüfplan“ zugeordnet. Nach Anschluß der Untersuchungen in den verschiedenen Laboratorien werden die Untersuchungsergebnisse von Gutachtern zusammengefasst und bewertet.
Im Anschluß an die Untersuchung und Begutachtung erfolgt – wenn nötig – die weitere Verfolgung durch die Kreisordnungsbehörden in Form von Belehrungen, Verwarnungen und Bußgeldbescheiden. In gravierenden Fällen werden auch Strafverfahren eingeleitet.
