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Frau mit Mundschutz begutachtet eine Probe im Reagenzglas

Über uns

Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper (CVUA-RRW) wurde im Rahmen der Neuorganisation der Chemischen und Lebensmitteluntersuchungsämter im gesamten Land Nordrhein-Westfalen zum 01.01.2009 als Anstalt öffentlichen Rechts auf Grundlage der Verordnung zur Errichtung integrierter Untersuchungsanstalten für die Bereiche des Verbraucherschutzes                              (ErrichtungsVO) errichtet.

Im CVUA-RRW wurden das Staatliche Veterinäruntersuchungsamt des Landes Nordrhein-Westfalen in Krefeld, das Chemische und Geowissenschaftliche Institut der Stadt Essen, das Chemische Untersuchungsinstitut Bergisches Land der Stadt Wuppertal sowie das Institut für Lebensmitteluntersuchungen und Umwelthygiene des Kreises Wesel auf der Grundlage des Gesetzes zur Bildung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes (IUAG NRW) zu einer rechtlich selbständigen Institution zusammengefasst.

Seitdem sind ca. 240 Beschäftigte unter einem Dach für die Belange des Verbraucherschutzes tätig.

Unterschiedliche Aufgaben für unterschiedliche Regionen

Während das CVUA-RRW für die Städte Duisburg, Essen, Mülheim, Oberhausen, Remscheid, Solingen und Wuppertal sowie den Kreis Wesel mit insgesamt fast 3 Millionen Einwohner alle Untersuchungen im Rahmen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes garantiert, nimmt es für die Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf die Aufgaben im Bereich der Lebensmittelhygiene, Futtermittelüberwachung und der Rückstandsuntersuchungen an Schlachttieren sowie der Tiergesundheit, des Tierschutzes sowie im Rahmen der Überwachung gentechnischer Anlagen wahr.

Es betreut in diesem Feld einen Einzugsbereich von 9,6 Mio. Einwohnern. Insgesamt werden im CVUA-RRW ca. 26.000 Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und Kosmetika, sowie ca. 1.700 Futtermittelproben und ca. 8.600 Fleischhygieneproben untersucht sowie 400.000 Untersuchungen im Rahmen der Tiergesundheit und der Feststellung von Zoonosen durchgeführt.

Aufgabenspektrum

Die Aufgaben des CVUA-RRW erstrecken sich nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen des § 4 IUAG NRW (PDF, 47 kB) überwiegend auf Untersuchungen und Kontrollen auf dem Gebiet des Lebensmittel- und Futtermittelrechts, der Tierseuchenbekämpfung, der Tiergesundheit und des Tierschutzes. Hierzu zählen auch Untersuchungen von kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen, Erzeugnissen der Weinwirtschaft sowie Tabakerzeugnissen.

Darüber hinaus wurden dem CVUA-RRW mit der Errichtungsverordnung die Durchführung vergleichbarer Aufgaben auf dem Gebiet des Gentechnikrechts und der Untersuchung von Tierarzneimitteln, mit Ausnahme der Untersuchung von Fertigarzneimitteln, übertragen.

Die genannten Tätigkeiten umfassen auch die Erstellung von Gutachten, Beurteilungen und Stellungnahmen, die in diesem Zusammenhang erforderlich sind. Das CVUA-RRW übt diese Tätigkeiten als amtliches Laboratorium (Informationen zur Akkreditierung als PDF [581 kB]) gemäß Artikel 12 Abs. 1 der Verordnung (EG) 882/2004 (PDF, 551 kB) aus, soweit die Tätigkeiten vom Anwendungsbereich dieser Verordnung erfasst sind.