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Über uns
Das CVUA-RRW ist ein amtliches Laboratorium gem. Art. 37 (1) der Verordnung (EU) 2017/625
akkreditiert durch DAkkS D-PL-18564-02-00 für den Zentralstandort Krefeld,
akkreditiert durch DAkkS D-PL-18564-02-01 für den Standort Düsseldorf und
akkreditiert durch DAkkS D-PL-18564-02-02 für den Standort Mettmann.
Regionale Aufgaben
Das CVUA-RRW ist im Regierungsbezirk Düsseldorf die Untersuchungseinrichtung, die alle Lebensmittel, Futtermittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetika und Tabakerzeugnisse untersucht und bewertet. Darüber hinaus werden im Rahmen des Tierschutzes und der Tiergesundheit auch Untersuchungen von Tierkörpern, Tierkörperteilen und von Proben von Haus-, Nutz- und Wildtieren sowie Rückstandsuntersuchungen an Schlachttieren durchgeführt.
Für den Regierungsbezirk Köln werden darüber hinaus auch mikrobiologische Untersuchungen von ausgewählten Lebensmitteln wahrgenommen und im Rahmen des Tierschutzes und der Tiergesundheit auch Untersuchungen von Tierkörpern, Tierkörperteilen und von Proben von Haus-, Nutz- und Wildtieren sowie Rückstandsuntersuchungen an Schlachttieren durchgeführt.
Neben dem Zentralstandort in Krefeld verfügt das CVUA-RRW über Standorte in Düsseldorf und Mettmann.
Aufgabenverteilung in NRW
Die Aufgaben aller Untersuchungsanstalten in NRW erstrecken sich nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen des IUAG NRW überwiegend auf Untersuchungen und Bewertungen auf dem Gebiet des Lebensmittel- und Futtermittelrechts, der Tierseuchenbekämpfung, der Tiergesundheit und des Tierschutzes, einschließlich der Untersuchungen auf dem Gebiet des Gentechnikrechts und der Tierarzneimittel. Hinzu kommen Untersuchungen von kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen, Erzeugnissen der Weinwirtschaft sowie Tabakerzeugnissen.
Mit Änderung der Errichtungsverordnung wurde eine neue Aufgabenverteilung etabliert. Es wurden Kompetenzzentren geschaffen, die für das gesamte Land NRW jeweils Proben bestimmter Warengruppen wie Backwaren, Bier oder auch Wein untersuchen, bewerten und abschließend Gutachten erstellen. Schwerpunktlabore untersuchen landesweit auf ausgewählte Analyten, die in der Regel einer aufwändigen Technik bedürfen. Dies geschieht auch im Auftrag für die anderen Untersuchungsanstalten in NRW.
Seit dem 01. Januar 2017 nimmt die Untersuchungseinrichtung in Krefeld gemeinsam mit den weiteren vier Untersuchungseinrichtungen in NRW das neue Aufgabenkonzept wahr, mit der Schwerpunktlabore für NRW-weite Untersuchungen und Kompetenzzentren für die fachlich-fundierte Begutachtungen geschaffen wurden. Das CVUA-RRW ist daher NRW-weit für Eier, Desserts, Obst und Gemüseerzeugnisse, Fruchtsäfte, Bier, Konfitüren und Tee zuständig. Dem CVUA-RRW wurde zudem die Durchführung weiterer Untersuchungen auf dem Gebiet des Gentechnikrechts übertragen.
Zusammen mit dem CVUA Westfalenübernimmt zudem es die Verantwortung für die Untersuchung der Futtermittel. Einen Schwerpunkt setzt das CVUA-RRW damit, dass es durch die Bündelung von analytischer Kompetenz die Aufgaben von einem von zwei zentralen Pestizid-Laboren in NRW wahrnimmt. Die Ressourcen für den Nachweis von Rückständen an Pflanzenschutzmitteln wurden hierfür massiv ausgebaut.
Proben aus dem Nationalen Rückstandskontrollplan, Gegenstände des alltäglichen Bedarfs, aber auch Kosmetika hingegen werden nun an anderen CVUA-Standorten in NRW untersucht und bewertet.
Zu den weiteren CVUA gelangen Sie hier:
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland (CVUA Rheinland)
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen (CVUA Westfalen)
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe (CVUA OWL)
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher –Lippe (CVUA MEL)
Eine Übersicht der Einzugsbereiche für bestimmte Untersuchungsgebiete und der Kompetenzzentren gibt Anlage 1 der neugefassten Errichtungsverordnung.
Für eine Darstellung der Einzugsbereiche der Schwerpunktlabore eignet sich Anlage 2 der Errichtungsverordnung.