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Nahrungsergänzungsmittel

NEM-Analytik

Das CVUA-RRW ist im Rahmen der Schwerpunktbildung NRW für die Untersuchung von Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) und Nährstoffkonzentraten für das gesamte Bundesland zuständig. Die Proben stammen sowohl aus dem Handel (z. B. Supermärkte, Drogeriegeschäfte, Apotheken) als auch in geringerer Zahl aus dem Internet. Durchschnittlich werden ca. 900 Proben im Jahr untersucht. Zur Untersuchung wird eine Vielzahl von unterschiedlichen Präparaten eingereicht: Tabletten, Kapseln, Pulver, Shots, Sachets, Gummibärchen, Öle usw.

Ebenso unterscheiden sich die Produkte in Abhängigkeit von der beabsichtigten Wirkung sehr stark in ihrer Zusammensetzung. Wichtige Untersuchungsschwerpunkte stellen im CVUA-RRW die Analytik von Vitaminen, Mineralstoffen einschließlich Spurenelementen, Aminosäuren, Fettsäuren, Pflanzenextrakten, Süßungsmitteln, Farbstoffen etc. dar. Darüber hinaus wird auch im Hinblick auf den Einsatz von gesundheitsschädlichen, verbotenen Stoffen geprüft. Für die Untersuchung werden vielfältige Techniken der instrumentellen Analytik (z. B. HPLC, GC und MS) eingesetzt. Im CVUA-RRW wurden in den Jahren 2019–2022 etwa 30 % aller untersuchten NEM-Proben mit einem Hinweis versehen (z. B. Überschreitung der Höchstmengenempfehlungen des BfR und / oder Abgabe an die Arzneimittelüberwachung und / oder Status der Neuartigkeit offen). Etwa 50 % wurden beanstandet (z. B. aufgrund von irreführenden Angaben und / oder Kennzeichnungsmängeln nach LMIV[i] und NemV[ii] und / oder der Nicht-Einhaltung der HCV[iii]). Nur etwa 20 % der NEM-Proben sind als unauffällig bewertet worden. [i] Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel [ii] Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (Nahrungsergänzungsmittelverordnung – NemV) [iii] Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel  

Ebenso unterscheiden sich die Produkte in Abhängigkeit von der beabsichtigten Wirkung sehr stark in ihrer Zusammensetzung. Wichtige Untersuchungsschwerpunkte stellen im CVUA-RRW die Analytik von Vitaminen, Mineralstoffen einschließlich Spurenelementen, Aminosäuren, Fettsäuren, Pflanzenextrakten, Süßungsmitteln, Farbstoffen etc. dar. Darüber hinaus wird auch im Hinblick auf den Einsatz von gesundheitsschädlichen, verbotenen Stoffen geprüft. Für die Untersuchung werden vielfältige Techniken der instrumentellen Analytik (z. B. HPLC, GC und MS) eingesetzt.

 

Im CVUA-RRW wurden in den Jahren 2019–2022 etwa 30 % aller untersuchten NEM-Proben mit einem Hinweis versehen (z. B. Überschreitung der Höchstmengenempfehlungen des BfR und / oder Abgabe an die Arzneimittelüberwachung und / oder Status der Neuartigkeit offen). Etwa 50 % wurden beanstandet (z. B. aufgrund von irreführenden Angaben und / oder Kennzeichnungsmängeln nach LMIV[i] und NemV[ii] und / oder der Nicht-Einhaltung der HCV[iii]). Nur etwa 20 % der NEM-Proben sind als unauffällig bewertet worden.


 


[i] Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel

[ii] Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (Nahrungsergänzungsmittelverordnung – NemV)

[iii] Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel

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