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ASP-Monitoring bei Wildschweinen angelaufen

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Afrikanische Schweinepest in NRW

Ende Juni 2025 gab es erstmals in NRW (Kreis Olpe) positive Nachweise der Afrikanischen Schweinepest (ASP) beim Wildschwein. Deswegen hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW ein flächendeckendes ASP-Monitoring für Wildschweine initiiert. Jedes erlegte Wildschwein aus NRW soll untersucht werden.

Deswegen nachfolgend Antworten auf häufige Fragen zu Probennahme und Ausfüllen des Untersuchungsantrages zur Untersuchung von ASP beim Wildschwein:
 

  • Grundsätzlich sollen den vier Untersuchungsämtern - CVUA-MEL, CVUA-OWL, CVUA-RRW und CVUA-Westfalen (CVUÄ NRW) - nur Proben aus Revieren in NRW eingesendet werden. Dies muss immer über das zuständige Veterinäramt (VA) erfolgen. Proben aus Revieren anderer Bundesländer sind über die dort regional zuständigen VÄ einzureichen.
     
  • Das bevorzugte Probenmaterial zur ASP-Diagnostik ist EDTA-Blut (roter Deckel) aus dem Herzen oder der Halsvene (EDTA-Röhrchen werden über das zuständige VA an die Jäger ausgegeben), da nur daraus eine sichere, schnelle und kosteneffiziente Untersuchung (Bildung von Probenpools) möglich ist. Von verendeten Tieren können im Ausnahmefall auch Bluttupfer (intensiv mit Blut getränkt/tiefrot) eingesendet werden, sofern kein Blut im Röhrchen gewonnen werden kann. Serum (grauer Deckel) ist aufgrund der wesentlich niedrigeren Viruslast ungeeignet.
     
  • Um die Verschleppung möglicher Tierseuchen zu verhindern, sind die Tierköper nach Probenahme unschädlich über die zuständige TBA zu beseitigen. Eine Anlieferung ganzer Tierkörper kann nur in Ausnahmefällen und nur nach Absprache mit dem jeweiligen CVUA erfolgen.
     
  • Die Angabe des konkreten Erlege-/Fundortes ist besonders wichtig! Eindeutige Informationen zur Gemeinde/PLZ müssen für die Zuordnung angegeben sein. Neben der verpflichtenden Angabe des Reviernamens ist das Eintragen der Geokoordinaten wünschenswert, um ggfls. den Erlege-/Fundort schnell wiederzufinden. Die Koordinaten sind im WGS84-Format und mit mind. 5 Nachkommastellen anzugeben: z.B. 8.266720 / 51.087002
     
  • Jeder Probe ist ein vollständig und korrekt ausgefüllter Untersuchungsantrag beizulegen. Beachten Sie dabei neben der Angabe des Erlegungs-/Fundortes besonders auch die vollständigen Angaben zum Tier, wie z. B. gesund erlegt, krank erlegt, tot aufgefunden usw.!
     
  • Bitte verwenden Sie hierbei immer die neueste Version des Untersuchungsantrages.
     
  • Der Barcode des Blutröhrchens ist auf den Antrag aufzukleben und muss dem Probenröhrchen zuordenbar sein (siehe Abb. 1). Achtung: Die Barcode-Nummer ist für Rückfragen zu Einzelproben unerlässlich, da die Daten zum Probennehmer (Jägerin bzw. Jäger) in den CVUÄ NRW im Laborinformations-management-System (LIMS) nicht erfasst werden!
     
  • Die Blutprobenröhrchen sind gut zu verschließen und die Stempel der Blutröhrchen ordnungsgemäß vor dem Versand abzuziehen/abzubrechen.

     

Abb.1: