Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Herausgeber Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper (CVUA-RRW) ist bemüht, seine Website www.cvua-rrw.de mit seinen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.cvua-rrw.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) weitestgehend vereinbar. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im September 2023 von der Firma anatom5 perception marketing GmbH durchgeführten Grobprüfung.

Bestehende Mängel

Dieser Webauftritt ist überwiegend barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 sind aus technischer Sicht größtenteils erfüllt. Folgende Bereiche sind allerdings nicht barrierefrei:

  • PDF-Dokumente auf www.cvua-rrw.de sind nicht barrierefrei. Da es sich um zahlreiche Dateien handelt, wird die Behebung des Problems einige Zeit in Anspruch nehmen. Das CVUA-RRW ist bemüht, die bestehenden Barrieren in Zukunft zu vermeiden oder aber zu minimieren. 
  • Das Angebot www.cvua-rrw.de enthält bislang noch keine Informationen in Leichter Sprache oder Gebärdensprache. Die Verpflichtung gilt laut BITV NRW derzeit nur für Angebote der Landesregierung. Für alle anderen öffentlichen Stellen ist die Anforderung als Soll-Bestimmung formuliert (siehe § 3 BITV NRW).

Falls Sie benachteiligt sind (Feedback)

Sie haben den Eindruck, wir haben unsere Informationsquellen nicht ausreichend zugänglich gemacht oder für Sie nur eingeschränkt barrierefrei kommuniziert? Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung auffallen, können Sie sich an die im Impressum genannte Stelle wenden. Solche Mängel liegen bei Inhalten vor, 

  • die schwer zugänglich sind.
  • die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzten oder nicht BITV-konform sind.
  • die inhaltlich unklar sind und anders ausgedrückt oder formuliert werden sollten.

Wenn Sie Ihre Rechte nach dem Behindertengleichstellungsgesetz verletzt sehen, können Sie ein Schlichtungsverfahren einleiten. Wenden Sie sich dazu bitte an die Schlichtungsstelle des Bundes.

Schlichtung-/Durchsetzungsverfahren

Wenn Ihre Rückmeldung nicht zu Ihrer Befriedigung bearbeitet wurde oder Sie der Ansicht sind, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.cvua-rrw.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Ombudsstelle bei der Behindertenbeauftragten des Landes wenden (§ 9 BITV NRW). Diese Ombudsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen oder deren Verbänden und öffentlichen Stellen des Landes außergerichtlich beizulegen.

Im Internet ist sie erreichbar unter Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen.

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