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Rückstände der quartären Ammoniumverbindungen DDAC und BAC in Lebensmitteln

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Anfang Juni wurde bekannt, dass Rückstände der quartären Ammoniumverbindungen Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC) und Benzalkoniumchlorid (BAC) in verschiedenen Obst- und Gemüsesorten, insbesondere in frischen Topfkräutern, in Mengen gefunden wurden, welche die gesetzlich festgelegten Rückstandshöchstgehalte überschritten.

Wahrscheinliche Ursache für die Befunde in Kräutern war der Einsatz von zwei Pflanzenstärkungsmitteln, die nur aus natürlichen Pflanzenextrakten bestehen sollten, jedoch  Gehalte an DDAC bzw. BAC aufwiesen. Das Inverkehrbringen dieser Pflanzenstärkungsmittel wurde zwischenzeitlich vom für die Zulassung zuständigen Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) untersagt.

In der EU dürfen DDAC und BAC nicht als Pflanzenschutzmittel im Obst- und Gemüseanbau angewendet werden. Außerhalb der EU wird DDAC zur Nacherntebehandlung von Obst (z.B. Zitrusfrüchte) eingesetzt. Dieses Obst darf in der EU jedoch nur verkauft werden, wenn der hier geltende Höchstgehalt von 0,01 mg/kg eingehalten ist.

Neben der Anwendung als Pflanzenschutzmittel werden DDAC und BAC auch als Desinfektions- und Reinigungsmittel eingesetzt. Durch diesen Einsatz kann es zu Rückständen auf desinfizierten Oberflächen und Geräten kommen, die dann bei Kontakt mit Lebensmitteln auf diese übergehen können (Kreuzkontamination).

Zwischenzeitlich hat sich auf EU-Ebene der ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und die Tiergesundheit mit der Rückstandsproblematik beschäftigt und für DDAC- und BAC-Rückstände, die nicht durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, sondern durch Kreuzkontaminationen entstanden sind, einen vorläufigen Höchstgehalt von 0,5 mg/kg festgelegt.

Die Untersuchung basiert auf einer Methode zur Bestimmung von Pestiziden in Lebensmitteln, der sogenannten QuEChERs-Methode. Die Messung erfolgt über eine flüssigchromatographische Trennung mit anschließender massenspektrometrischer Detektion (HPLC-MS/MS [2]).  

Die bisher gefundenen Rückstände wurden vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bewertet. Das BfR kommt zu dem Schluss, dass eine Gefährdung für den Verbraucher unwahrscheinlich ist.

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