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Bovines Herpes Virus 1 (BHV1)

Kühe in der Stallhaltung in ihrer Box

Allgemein

Das Virus BHV1 – auch BoHV1 genannt – verursacht eine weit verbreitete Tierseuche in der Rinderhaltung, die nicht neu und bereits seit 1997 eine anzeigepflichtige Erkrankung nach Tierseuchenrecht ist. Für den Menschen ist dieses Virus jedoch völlig ungefährlich. Die Übertragung erfolgt meist direkt, kann aber auch indirekt über Vektoren (Personen, Kleidung, Gerätschaften, Instrumente) erfolgen.

Krankheitsbild/Klinik

Das Bovine Herpesvirus verursacht bei Rindern zwei unterschiedliche Krankheitsbilder:

  • Bei der respiratorischen Form handelt es sich um eine durch Tröpfcheninfektion übertragene Nasen- und Luftröhrenentzündung, bekannt als IBR (infektiöse bovine Rhinotracheitis).
  • Die genitale Form wird beim Deckakt übertragen. Durch den Einsatz der künstlichen Besamung haben IPV (infektiöse pustulöse Vulvovaginitis) bei weiblichen Rindern und IBP (infektiöse Balanopostitis) bei Bullen stark an Bedeutung verloren.

Eine Besonderheit bei beiden Verlaufsformen dieser Infektionskrankheit besteht darin, dass ein einmal infiziertes Tier lebenslang Virusträger bleibt. Diese Tiere erscheinen gesund, tragen jedoch das Virus in sich und können es jederzeit unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei Stresssituationen wie Kalbung, Stallwechsel etc.) wieder ausscheiden und so weiterverbreiten. Das macht die BHV1-Sanierung in Rinderbeständen relativ schwierig.

Es gibt Hinweise, dass Spuren von BHV1-Vakzinen an Impfbestecken bei den später damit geimpften Rindern zur Bildung von Antikörpern (Ak) gegen BHV1 führen (Merkblatt FLI, Dr. Martin Beer). In Kolostrumersatzpräparaten, die auf der Basis von Molkepulver hergestellt werden, können Ak gegen BHV1 enthalten sein, die auf die mit diesen Präparaten getränkten Kälber übergehen und dann ggf. zu fraglichen oder positiven serologischen Untersuchungsergebnissen führen.

BHV1 verursacht insbesondere als „Handelserkrankung" durch Restriktionen im Hinblick auf die Vermarktung von Rindern wirtschaftliche Verluste. Deswegen liegt der entscheidende Grund zur BHV1-Bekämpfung mit dem Ziel der BHV1-Freiheit in der Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit beim Handel innerhalb und außerhalb der EU.

Dänemark, Österreich, Finnland und Schweden als EU-Mitgliedstaaten sind bereits als BHV1-frei anerkannt worden. In Deutschland sind die bayrischen Regionen Oberpfalz und Oberfranken bereits als BHV1-freie Regionen nach EU-Recht anerkannt und Sachsen-Anhalt steht mit einem Anteil von ca. 94 % BHV1-freien Rinderbetrieben kurz davor, diese Anerkennung zu erhalten.

Um die Vermarktungschance für Rinder aus Nordrhein-Westfalen, das zu der rinderreichsten Bundesländern gehört, nicht zu gefährden, ist eine stringente Sanierung nach Bundesrecht und nach Landesrecht erforderlich.

Bekämpfung

Die Grundlage zur Bekämpfung ist die aktuell gültige Bundesverordnung (PDF, 40 kB). Zurzeit müssen die Betriebe zur Aufrechterhaltung ihres Status einmal im Jahr alle über 9 bzw. 24 Monate alten Zuchttiere über eine Blutprobe untersuchen lassen, sofern es sich um Mutterkuh- oder Milchviehbestände mit Impftieren handelt.

Milchviehbestände ohne Impflinge in der Kuhherde können ihrer Untersuchungspflicht auch mit zwei Tankmilchuntersuchungen (max. 50 Tiere je Probe) im Kalenderjahr nachkommen, sofern der Betrieb mindestens 30 % Kuhanteil hat.

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