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Pathologie

Was ist die Aufgabe pathologischer Diagnostik?

Durch Tiersektionen lassen sich pathologisch-anatomische Veränderungen am Tierleichnam ermitteln, die Rückschlüsse auf Krankheits- und Todesursache geben.

Sektionen dienen insbesondere auch der Feststellung oder dem Ausschluss von Tierseuchen und der Ermittlung von Krankheiten, die auf den Menschen übertragbar sind (Zoonosen). Zudem geben Hinweise zu Krankheiten, die Nutztiere beeinträchtigen und ggf. den Verbraucher schädigen können.

Sektionen geben Rückschlüsse auf sonstige krankheitsursächliche Zusammenhänge. Im Rahmen der gerichtlichen Veterinärmedizin können Verstöße gegen das Tierschutzgesetz oder Straftaten bei Umweltkriminalität nachgewiesen werden.

Wie erfolgt eine Tiersektion?

Tierkörper von landwirtschaftlichen Nutztieren, Haus- und Heimtieren, Wild- und Zootieren und Vögeln werden mit genauem Vorbericht zum Krankheitsgeschehen und zur diagnostischen Fragestellung in unsere Einrichtung – meist vom Tierhalter – verbracht.

Der Tierleichnam wird im Rahmen einer Sektion zerlegt und pathologische, d.h. vom Normalzustand abweichende Organbefunde, werden vom Pathologen erfasst. Zudem können weiterführende feingewebliche, virologische, mikrobiologische, parasitologische Untersuchungen durchgeführt werden. Das Ergebnis der durchgeführten Untersuchungen wird in einem Befundbericht dokumentiert und es erfolgt die Beurteilung der Erkrankung des Tieres. 

Was kann anhand feingeweblicher (histologischer) Untersuchungen erkannt werden?

Häufig bietet die pathologisch-anatomische Begutachtung (Sektion) nur einen Hinweis auf die zu Grunde liegende Erkrankungsursache. An Organproben verendeter Tiere können mikroskopisch auf Ebene der Zellen und Gewebe (histologisch) krankhafte Veränderungen erkannt werden, sodass damit eine weitere spezifischere Befunderhebung und genaue Diagnosestellung möglich ist. Auch lassen sich mittels Spezialfärbungen genauere Befunderhebungen tätigen, in dem z.B. direkt der zu Grunde liegende Erreger angefärbt werden kann. 

Wer bekommt den Befundbericht über die Ergebnisse der Sektion?

Der Tierhalter, eine tierärztliche Praxis oder ein Amtstierarzt können eine Tiersektion veranlassen. Der Auftraggeber bekommt den Befundbericht. In bestimmten gesetzlich geregelten Einzelfällen – z.B. bei Feststellung einer Tierseuche – erhalten ggf. weitere mit der Tierseuchenbekämpfung befasste Stellen einen Befundbericht.

Was passiert mit dem Tierkörper nach der Sektion?

Jeder Untersuchungsauftrag ist immer mit einem Verzicht auf die Eigentumsrechte am Tierkörper verbunden. Eine Rückgabe des Tierkörpers oder von Tierkörperteilen ist nicht möglich. Nach der Sektion wird der Tierkörper der Verbrennung (Tierkörperbeseitigung Kat.1) zugeführt.

 

Weitere Informationen können dem Infoblatt „Informationen für den privaten Tierbesitzer“ entnommen werden. 

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