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Aufgaben

Regionale Aufgaben
Das CVUA-RRW führt für den Regierungsbezirk Düsseldorf und den Regierungsbezirk Köln amtliche Untersuchungen auf dem Gebiet der Tierseuchenbekämpfung, der Tiergesundheit und des Tierschutzes durch.
Weiterhin werden ausgewählte Lebensmittel aus dem Regierungsbezirk Köln im CVUA-RRW mikrobiologisch untersucht.

Aufgabenverteilung in NRW
Die Aufgaben aller Untersuchungsanstalten in NRW erstrecken sich nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen des § 4 IUAG NRW überwiegend auf Untersuchungen und Bewertungen auf dem Gebiet des Lebensmittel- und Futtermittelrechts, der Tierseuchenbekämpfung, der Tiergesundheit und des Tierschutzes, einschließlich der Untersuchungen auf dem Gebiet des Gentechnikrechts und der Tierarzneimittel. Hinzu kommen Untersuchungen von kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen, Erzeugnissen der Weinwirtschaft sowie Tabakerzeugnissen.
Seit dem 1. Januar 2017 nimmt die Untersuchungseinrichtung in Krefeld gemeinsam mit den weiteren vier Untersuchungseinrichtungen in NRW das seinerzeit neue Aufgabenkonzept wahr, mit der Schwerpunktlabore für NRW-weite Untersuchungen und Kompetenzzentren für die fachlich-fundierte Begutachtungen geschaffen wurden. Der Beitritt der Kooperation Düsseldorf/Mettmann zum 1. Januar 2020 forderte die Integration der Proben aus diesem Einzugsbereich.
Mit der aktuellen Änderung der Errichtungsverordnung wurde die seit dem 1. Januar 2017 festgelegte Aufgabenverteilung angepasst. Es wurden weitere Kompetenzzentren geschaffen, die für das gesamte Land NRW jeweils Proben bestimmter Warengruppen wie Futtermittel, Getreide, Bier oder auch Wein untersuchen, bewerten und abschließend Gutachten erstellen. Schwerpunktlabore untersuchen landesweit auf ausgewählte Analyten, die in der Regel einer aufwändigen Technik bedürfen. Dies geschieht auch im Auftrag für die anderen Untersuchungsanstalten in NRW.
Das CVUA-RRW ist beispielsweise NRW-weit für Eier, Desserts, Teigwaren, Nahrungsergänzungsmittel, diätetische Lebensmittel, Fruchtsäfte, Bier, Konfitüren und Tee zuständig. Eine weitere Konzentrierung wird mit dem Kompetenzzentrum für tierische Lebensmittel (wie Milch und Milcherzeugnisse, Käse, Fleisch- und Fleischerzeugnisse, Wurstwaren und Speiseeis) gesetzt, so dass alle chemischen und mikrobiologischen Untersuchungen und Bewertungen dieser Proben aus den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln gebündelt durchgeführt werden. Dem CVUA-RRW wurde zudem die Durchführung weiterer Untersuchungen auf dem Gebiet des Gentechnikrechts übertragen.
Einen analytischen Schwerpunkt setzt das CVUA-RRW damit, dass es durch die Bündelung von analytischer Expertise die Aufgaben von einem von zwei zentralen Pestizid-Laboren in NRW wahrnimmt. Die Ressourcen für den Nachweis von Rückständen an Pflanzenschutzmitteln waren bereits hierfür massiv ausgebaut worden.
Proben beispielsweise aus dem Nationalen Rückstandskontrollplan, Gegenstände des alltäglichen Bedarfs, aber auch Kosmetika hingegen werden nun an anderen CVUA-Standorten in NRW untersucht und bewertet.
Zu den weiteren CVUA gelangen Sie hier:
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland ( CVUA Rheinland )
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen ( CVUA Westfalen )
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe ( CVUA OWL )
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher –Lippe ( CVUA MEL )
Eine Übersicht der Einzugsbereiche für bestimmte Untersuchungsgebiete und der Kompetenzzentren gibt Anlage 1 der neugefassten Errichtungsverordnung.
Für eine Darstellung der Einzugsbereiche der Schwerpunktlabore eignet sich Anlage 2 der Errichtungsverordnung.

 

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