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Paratuberkulose (John`sche-Erkrankung)

Zwei Schafe grasen auf der Weide

Allgemein

Die Paratuberkulose ist eine chronische Darmentzündung (Enteritis) der Wiederkäuer. In den letzten Jahren haben sich die Diskussionen über eine mögliche Pathogenität des Erregers für andere Tierarten und auch den Menschen verstärkt. Die Tierkrankheit ist in Deutschland meldepflichtig.

Erreger

Der Erreger der Paratuberkulose ist das Bakterium Mycobakterium avium ssp. paratuberculosis. Es gehört zur Gruppe der säurefesten Stäbchen und wächst außerordentlich langsam.

Krankheitsbild/Klinik

Primär empfindlich für Infektionen mit dem Paratuberkuloseerreger sind alle Wiederkäuer und Kamele. Die Erregerausscheidung beginnt schon vor dem Auftreten klinischer Symptome über Kot, Milch und Sperma. In der Außenwelt ist die Widerstandsfähigkeit sehr hoch und der Erreger besitzt eine ausgeprägte Thermostabilität.

Die Infektion von Kälbern und Lämmern erfolgt vorwiegend oral über Kotkontaminationen oder erregerhaltiges Kolostrum. Sehr junge Tiere sind besonders infektionsanfällig. Intrauterine Infektionen sind bei Rindern und Schafen ebenfalls nachgewiesen.

Klinisch entwickelt sich eine Darmentzündung mit Durchfall. Die Entzündung führt zur Verdickung der Darmschleimhaut.

Diagnose

Durch Kombination von pathologisch-anatomischer, ggf. histologischer Untersuchung und mikroskopischem Nachweis säurefester Stäbchen im veränderten Darmgewebe ist die postmortale Diagnose problemlos zu stellen.

Am lebenden Tier sind sowohl die Diagnose Paratuberkulose als auch der Erregernachweis beim klinisch unauffälligen Tier im Rahmen der Seuchenbekämpfung wesentlich anspruchsvoller.

Die sensitivste Methode ist die kulturelle Anzucht des Erregers aus der Kotprobe. Als Mindestbebrütungszeit der Kulturen sind vier Wochen anzusetzen. Kulturversuche sollten nicht vor der 12. Woche als negativ abgeschlossen werden. Weiterhin stehen für die Diagnose PCR-Verfahren zum Erregernachweis aus Kot und Organen zur Verfügung.

Infos

Das Land Nordrhein-Westfalen bekämpft die Paratuberkulose der Rinder seit 1992 durch ein Sanierungsprogramm, ab 2000 werden auch serologische Untersuchungen in das Verfahren mit einbezogen. Seit Mai des Jahres 2010 gilt die neue Leitlinie des Landes Nordrhein-Westfalen für den Schutz und die Sanierung von Rinderbeständen gegenüber der Paratuberkulose – Erlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz VI-5-2181-3664 v. 05.05.2010.

Bei der Bekämpfung der Paratuberkulose bzw. der Sanierung infizierter Tierbestände ist es von besonderer Bedeutung, potenzielle Ausscheider und/oder infizierte Tiere so früh als möglich zu erkennen und aus dem Betrieb zu entfernen. Darüber hinaus haben begleitende hygienische Maßnahmen einen erheblichen Einfluss auf den Sanierungserfolg.

Das Fachgebiet Bakteriologie/Mykologie 20-21 befasst sich mit dem Bereich der kulturellen Erregeranzucht aus Kot und der mikroskopischen Untersuchung. Eine Bestätigung kann mittels PCR erfolgen. Im Fachgebiet Immunologie 20-3 werden Blutproben aus den Beständen mittels ELISA auf Antikörper untersucht.

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